Hundeführerschein beschlossen:

Steirische Herrln und Frauerln, die sich erstmals einen Vierbeiner als besten Freund zulegen, benötigen in Zukunft einen Hundeführerschein - das beschloss der zuständigen Ausschuss des steirischen Landtags am 26.06.2012.

Der für neue Hundehalter verpflichtende Hundekundenachweis ist in entsprechenden Kursen zu erwerben, die einmal vierteljährlich in jedem Bezirk angeboten werden, abgehalten werden sie über die Amtstierärzte.

Verpflichtender Kurs

Die Kurse umfassen eine Ausbildung im Ausmaß von rund vier Stunden, für die 40 Euro verrechnet werden. Dabei werden etwa Grundlagen der Hundeführung und -haltung, Fragen der Haftung, des Tierschutzes und der richtigen Rassenauswahl vermittelt.

Hundesteuer wird vereinheitlicht

Neu ist auch die Vereinheitlichung der Hundesteuer, die ja an die Gemeinde entrichtet wird und bisher unterschiedlich hoch bemessen wurde: Die Steuer beläuft sich ab sofort auf 60 Euro pro Hund pro Jahr.

Wer Kurse belegt, zahlt künftig weniger Hundesteuer.

Billiger wird es, wenn der Hundehalter zusätzlich freiwillige Kurse belegt - umgekehrt zahlt ein Hundehalter, der ohne Führerschein unterwegs ist, das Doppelte; als weitere Sanktionen drohen in der Folge Geldstrafen bis hin zur Abnahme des Hundes.

50 Prozent steuerliche Ermäßigung gibt es bei genau definierten Wachhunden, Nutzhunden oder Jagdhunden überhaupt ausgenommen von Hundekundenachweis und Hundesteuer sind Diensthunde öffentlicher Wachen und des beeideten Forst- und Jagdschutzpersonals sowie Blindenhunde und speziell ausgebildete Hunde zum Schutz hilfloser Personen, Hunde in konzessionierten Bewachungsunternehmen sowie Hunde in behördlich bewilligten Tierheimen.

Link:   Chip Pflicht: Kennzeichnung und Registrierung von Hunden

Link:   Stmk. Hundekundenachweis Vortrag (Amtstierarzt)

Link:   Steiermärkisches Hundeabgabegesetz 2013 u. Änderung des Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetzes

Link:   Stmk. Hundekundenachweis-Verordnung

Link:   Gesamte Rechtsvorschrift für Tierschutzgesetz, Fassung vom 13.01.2013

Link:   Artikel 15a B-VG - Vereinbarung zur Verbesserung des Tierschutzes (Stmk.)