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INORMATION
Ein Sachkundenachweis bzw. Hundeführerschein ist nach dem
Landesgesetz Steiermark 
oder
BGBL Tierschutzgesetz 2004
inclv.
BGBL Tierschutzgesetz  Änderung 2008
derzeit für die Steiermark nicht "gesetzlich" vorgeschrieben
Vorläufiger Gesetzestext als Konzept, wird in einem Unterausschuss diskutiert
Ziel des Gesetzes ist es, das Halten von Hunden so zu regeln, dass Gefährdungen und Belästigungen für die Umwelt 
vermieden werden. Jeder der einen Hund halten will,  muss VORAB einen Kurs machen, der drei Stunden dauert. 
Jeweils ein Amtstierarzt haltet die Schulung ab. Sie beinhaltet im Wesentlichen  Infos über  Wesen und Verhalten
 von Hunden, Pflege, Bewegung, Zeitaufwand, Kosten etc.  Der Nachweis ist für die Anmeldung  des Hundes nötig.
 Wer aktuell einen Hund hat, muss ihn nicht machen,  sehr wohl aber beim nächsten Hund.
 Der Nachweis kann entzogen werden, wenn der Hundehalter gegen das Tierschutzgesetz verstößt.
"ALLGEMEINER ÖSTERREICHISCHER ABRICHTEVERBAND  AÖAV-KNITTELFELD"